Niederösterreichischer Tennisverband
COVID-19

Vorabinformation zum Spielbetrieb ab 1. Mai

Der ÖTV hat in Zusammenarbeit mit den neun Landesverbänden und dem ÖTV-Lehrreferat, dem Bundesministerium für Sport einen Vorschlag über allgemeine Verhaltensregeln auf Tennisplätzen ab dem 1. Mai 2020 übermittelt.
Verfasst von: Harald Schume, 23.04.2020
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Ohne diesen Ergebnissen vorgreifen zu wollen, möchte der ÖTV mit den Landesverbänden den Vereinen ob der besseren Planbarkeit für die kommenden Tage schon jetzt einige Dinge empfehlen:

VEREINSBETRIEB (outdoor)
Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind im täglichen Vereinsbetrieb jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansammlungen).

Restaurant, Clubräume, Garderoben, Tennishallen und weitere Räumlichkeiten bleiben bis auf weiteres geschlossen – diese Bestimmung ist im Einklang mit den allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung umzusetzen. WC-Anlagen sind offenzuhalten. Das Betreten der Clubräumlichkeiten/Tennishallen ist nur dann gestattet, wenn die WC-Anlagen nicht anders erreichbar sind.

Wenn Getränkeverkauf erwünscht ist, kann ein Getränkeautomat oder Kühlschrank mit Geldeinwurf auf Vertrauensbasis o. ä. aufgestellt werden (KEIN persönlicher Getränkeverkauf).

Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und/oder Desinfektionsmittelspendern an stark frequentierten Stellen der Anlage sowie auf den Plätzen ist genauso notwendig wie das Tragen von Gesichtsmasken auf der Anlage. Ausgenommen sind davon freilich die Spieler auf dem Platz.

Es wird empfohlen, ein elektronisches Tennisplatzbelegungssystem einzurichten. Jedenfalls ist eine Dokumentation des täglichen Spielbetriebes verpflichtend für jeden Club.

SPIELBETRIEB (outdoor)
Es sollen zunächst nur Einzelspiele gestattet sein. Eine Erweiterung auch auf Doppelbegegnungen wird laufend mit der Bundesregierung evaluiert.

TRAININGSBETRIEB (outdoor)
Der Trainingsbetrieb bei Erwachsenen soll als Einzeltraining oder in Kleinstgruppen (2-4 Personen plus Coach) als Stationsbetrieb durchgeführt werden.

Bei Kindern (bis zehn Jahre) und Jugendlichen (11 – 18 Jahre) sind bis vorerst Mitte Mai nur Einzeltrainings möglich.

Jeder Verein und jeder Spieler wird selbst dafür verantwortlich sein, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.

Sobald vom Bundesministerium für Gesundheit Grünes Licht für die eingereichten Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen erfolgt, werden der ÖTV und die neun Landesverbände die Vereine informieren.

www.oetv.at | Stand 23.04.2020

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