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Energiekostenausgleich für gemeinnützige SportstättenbetreiberInnen jetzt zu beantragen
Ab sofort können gemeinnützige SportstättenbetreiberInnen den Energiekostenausgleich beantragen. Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen am Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige SportstättenbetreiberInnen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.
Die Förderung gliedert sich in drei Phasen, wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40 Prozent und in Phase 2 sowie 3 zu 70 Prozent ausgeglichen werden. Ab sofort kann bis zum 10. März 2023 für die erste Förderperiode (zweites Halbjahr 2022) ein Antrag gestellt werden. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH.
Die Bundes-Sport GmbH hat mittlerweile ein Anleitungsvideo für die Befüllung des Antragsformulars erstellt. Hier gibt es die Erklärung:
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