Niederösterreichischer Tennisverband
Verbands-Info

Der Fahrplan für den Tennissport

Sportminister Werner Kogler hat die Eckpunkte für den Tennissport vorgegeben - alle wichtigen Infos finden Sie hier !
Verfasst von: Martin Florian, 16.04.2020
© BKA/Andy Wenzel

In seiner heutigen Pressekonferenz hat Vizekanzler Werner Kogler klar gestellt wie die Ausübung des Tennissports in nächster Zeit möglich sein kann.

Ab 1. Mai dürfen Tennisspieler wieder ihrem liebsten Hobby nachgehen. Freilich sind dabei Beschränkungen einzuhalten, etwa der Mindestabstand von zwei Metern. Sportminister Werner Kogler appelliert an den Hausverstand, die Fachverbände sind angewiesen, Richtlinien vorzugeben. Der ÖTV stützt sich in dieser Hinsicht auf das Ergebnis einer Umfrage, die von eTennis und tennisnet.com durchgeführt wurde und diese zehn Punkte beinhaltet - Eine Richtlinie wird gerade erarbeitet und demnächst an alle Tennisvereine übermittelt.

  1. Einzel statt Doppel
  2. Physische Distanz beim Seitenwechsel und in der Pause einhalten
  3. Sitzbänke mit genügend Abstand positionieren
  4. Bälle im Zweifel markieren und die Berührung fremder Bälle mit der Hand vermeiden
  5. Respekt dem Spielpartner auch ohne Handshake erweisen
  6. Die Nutzung von Clubräumen und Duschen vorerst vermeiden
  7. Desinfektionsmittelspender in WC Anlagen und an zentralen Punkten der Anlage bereitstellen
  8. Pufferzonen der Spielzeiten für Risikogruppe einrichten
  9. Online Reservierung verwenden, um Aufenthalte auf der Anlage zu dokumentieren und Hot-Spot bei Belegungstafel zu vermeiden
  10. Trainingsbetrieb als Einzeltraining

Bis zum 30. April gelten die Ausgangsbeschränkungen.

Grundvoraussetzung ist wie bei allen Lockerungsmaßnahmen, dass der Mindestabstand (1 - 2 Meter), die Hygienevorschriften und das Versammlungsverbot eingehalten werden.

Als Spitzensportler gelten Teilnehmer an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften- im Tennisbereich aktuell ausschließlich DavisCup und FedCup Spieler/innen (allgemeine Klasse Einzel!!!). Für diese gilt die Trainingserlaubnis ab voraussichtlich 20.4.2019. Alle jugendlichen NÖTV- Kaderspieler fallen nicht unter die Bezeichnung  "Spitzensportler" und dürfen daher erst ab 1. Mai das Training aufnehmen. Details in welcher Art Training abgehalten werden kann, wird in den nächsten Tagen vom ÖTV und seinen Landesverbänden erarbeitet.

 

 

© BKA/Andy Wenzel
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